Wasserstoff

Im Zuge der Umstellung der Gasinfrastruktur von Erdgas auf Wasserstoff wurde der Begriff der Energieanlage im Energiewirtschaftsgesetz um das Medium Wasserstoff ergänzt.

Das DVGW Regelwerk ist demzufolge ebenfalls auf Wasserstoffanlagen anzuwenden.

Der DVGW erweitert und ergänzt derzeit sein Regelwerk Gas für wasserstoffhaltige Gase und reinen Wasserstoff und sichert unterdessen mit dem Merkblatt G 221 „Leitfaden zur Anwendung des DVGW Regelwerks auf die leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit wasserstoffhaltigen Gasen und Wasserstoff “  die Anwendbarkeit des Regelwerkes über die gesamte Wertschöpfungskette der Gasinfrastruktur im Rechtsrahmen des Energiewirtschaftsgesetzes ab.

 

Im DVGW Arbeitsblatt G 100 (Ausgabe Juni 2021) "Qualifikationsanforderungen an Sachverständige für Energieanlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Wasserstoff "  wurden die Qualifikationsanforderungen an die DVGW-Sachverständigen den aktuellen Entwicklungen der Branche angepasst und das Zertifizierungsverfahren der Sachverständigen 

auf  das Medium Wasserstoff erweitert. 
Die dementsprechende Beantragung sowie die Umschreibung unserer Zertifizierungen auf den erweiterten Bereich Wasserstoff wurde ordnungsgemäß durch die DVGW CERT GmbH geprüft und bestätigt.